Praxis für Neurologie und Psychiatrie Rheda-Wiedenbrück
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Elektronisches Rezept (eRezept)

Ab Januar 2024 sind wir verpflichtet für verschreibungspflichtige Arzneimittel ausschließlich eRezepte auszustellen. Um den Übergang zu erleichtern, starten wir schon ab 1. Oktober.

Bitte beachten Sie:

-Am Anfang des Quartals mfüssen Sie Ihre Karte einlesen lassen,damit wir weiter Rezepte ausstellen kfönnen. Ohne eingelesene Karte ist das Ausstellen von eRezepten nicht möglich.
-Sie können wie gewohnt die Rezepte per Anrufbeantworter, Email, Anruf oder Zettel bestellen. Sie brauchen dann keinen Ausdruck aus der Praxis holen, sondern können stattdessen am Folgetag gleich zur Apotheke und dort nach Einlesen der Karte die von uns verordneten Rezepte abholen.
-Die Rezepte sind nicht auf der Karte gespeichert, sondern in einer "Cloud", also an gesicherter Stelle im Internet. Mit der Versicherungskarte kann die Apotheke Ihr Postfach öffnen und Ihnen das verordnete Medikament aushändigen
-Wichtig: Aktuell können folgende rezepte nicht als eRezepte ausgestellt werden und müssen wie gewohnt in der Praxis abgeholt werden
-Betäubungsmittel-Rezepte (BtM) (z.B. Morphin)
-Rezepte für Blutzuckerteststreifen
-Hilfsmittel-Rezepte (z.B. Kompressionsstrümpfe oder Einlagen, aber auch Insulinnadeln oder Lanzetten)
-Verbandsmaterialien
-Grüne Rezepte
-Rezepte für Privatversicherte, Polizisten, Postbeamte und BG
Für Sie ist ein Vorteil, dass Sie sich ein Gang in die Praxis sparen. Bitte denken Sie an das frühzeitige Einlesen der Versichertenkarte zu Beginn des Quartals, damit das eRezept für alle eine Erleichterung wird.

Elektronische Rezepte können am Folgetag in der Apotheke eingelöst werden. Rezepte in Papierform können am Folgetag in der Praxis abgeholt werden.